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Hinweise zur Sanierung nach Bränden in Wohnbereichen Bei Ihnen hat es gebrannt und Sie haben sich, nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung und uns - Ihrer Feuerwehr - dazu entschlossen, die Sanierung Ihres Wohnbereiches selber durchzuführen. Hierfür möchten wir Ihnen auf dieser Seite einige Tips und Hinweise geben, die Sie unbedingt beachten sollten. Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wichtig: Treten trotz Beachtung dieser Hinweise Gesundheits- oder Sachschäden auf können daraus keine Ansprüche gegenüber der Stadt Villingen-Schwenningen abgeleitet werden. Weitergehende Informationen können Sie z.B. der Empfehlung des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden oder den Leitlinien zur Brandschadensanierung des Verbandes der Schadenversicherer entnehmen, die Sie bei Ihrer Feuerwehr erhalten können. Gefährdungsabschätzung Bei jedem Brand entstehen, in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren*, unterschiedliche Schadstoffe. Diese ziehen während des Brandes entweder mit den Rauchgasen in die Umgebung ab oder lagern sich an Brandrückständen wie Ruß oder Asche an. Wenn die Brandstelle erkaltet und die Wohnung intensiv belüftet ist, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände gebunden. Die so gebundenen Schadstoffe können durch Verschlucken oder Einatmen von Ruß oder Asche in den Körper gelangen. Bei der Sanierung sollten Sie die nachfolgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln beachten, um eine Gesundheitsgefährdung möglichst auszuschließen. * Faktoren können u.a. sein: -Art und Menge des Brandgutes -Verbrennungstemperatur -Sauerstoffgehaltes der Luft im Brandraum Sicherheits-und Verhaltensregeln
1. Schutzkleidung
Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen:Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz, bestehend aus einer Textilien Halbmaske. Bei länger dauernden Sanierungsmaßnahmen sollte die Atemschutzmaske gelegentlich gewechselt werden. Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten. Gummihandschuhe für Naßarbeiten. Alle Gegenstände sind im Fachhandel erhältlich.
2. Schadstoffverschleppung vermeiden
Um eine Verschleppung von Ruß- und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen in saubere Bereiche zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen nach Möglichkeit geschlossen halten.Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume zu vermeiden. Gehwege in Wohnbereichen, insbesondere aber die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich überführt werden sollen, müssen zuvor gesäubert werden (s.Pkt.4). Vermeiden Sie eine unnötige Aufwirbelung von Ruß und Asche.
3. Hygiene
Bei längeren Unterbrechungen der Reinigungsmaßnahmen, insbesondere zur Nahrungsaufnahme, und vor Raucherpausen, ist großer Wert auf Sauberkeit zu legen. Legen Sie hierzu die angelegte Schutzkleidung sowie die Schuhe im Übergangsbereich zwischen verunreinigtem und sauberen Bereich auf Tüchern ab. Achten Sie dabei darauf, daß hierbei die Innenseite der Schutzkleidung nicht verunreinigt wird. Nehmen Sie, bevor Sie den sauberen Bereich betreten, eine gründliche Reinigung evtl. verschmutzter Körperteile vor.
4. Reinigung verschmutzter Kleidung von Spielzeugen und sonstigen Haushaltsgegenständen
Als Grundregel gilt: Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren. Besondere Sorgfalt sollten Sie bei der Reinigung von Kinderspielzeug walten lassen. Verschmutzte oder mit Brandrückständen in Kontakt gekommene Kleidungsstücke müssen vor erneutem Gebrauch separat gewaschen werden. Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab. Textilien können in der Waschmaschine gewaschen werden. Wenn Sie lockere Ruß- oder Aschebeschläge mit einem Haushaltsstaubsauger aufnehmen wollen müssen Sie beachten, daß nicht alle Schmutzteilchen in den haushaltsüblichen Geräten abgeschieden, sondern daß kleine Staubteilchen wieder in die Umgebungsluft ausgeblasen werden. Unter Umständen ist die Verwendung eines gekapselten Staubsaugers empfehlenswert. Während dieser Arbeiten sollten Sie unbedingt den unter Pkt.1.2 genannten Atemschutz tragen. Anhaltspunkte zur Säuberung von Wänden, Decken, Tapeten, Wand-oder Deckenverkleidungen, Fußböden und deren Beläge können Sie den Empfehlungen des Institutes für Wasser-, Boden- und Lufthygiene beim Umweltbundesamt entnehmen.
5. Entsorgung
Bei der Entsorgung des Brandschutts sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Kontaktaufnahme mit dem Amt für Abfallwirtschaft vor Beginn der Sanierungsarbeiten empfiehlt sich. Alle vom Brand direkt betroffenen Lebensmittel, sind als Hausmüll zu entsorgen. Gleiches gilt für alle Lebensmittel, auf denen sich Ruß oder Asche niedergeschlagen haben und die sich nicht in festen, geschlossenen Behältnissen wie z.B. Gläser oder Dosen befanden. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrennte Erfassung der Brandrückstände wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen (verschmutzte Anzüge, Filter usw.) zu achten. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte Schutzkleidung sind in staubdicht verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken.
Sie haben weitergehende Fragen ... Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden. Sie erreichen uns tagsüber unter der Rufnummer 0170 5494812 .
Darüber hinaus stehen Ihnen die Fachämter des Landkreises zur Verfügung. So informiert beispielsweise das Amt für Familie, Jugend und Soziales über evtl. mögliche persönliche oder materielle Hilfen.
Sie erreichen diese Ämter unter den folgenden Rufnummern:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (Landkreis Waldshut): 07751 86 - 5401 Amt für Soziale Hilfen (LandLandkreis Waldshut): 07751 86-4219 Stabsstelle für Umweltschutz (Landkreis Waldshut): 07751 86 -3220 Karl-Heinz Sänger
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